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Pauschalreisen scheinen bis aufs kleinste Detail durchdacht und geplant, doch auch hier kann es mitunter zu erheblichen Problemen kommen. Für Passagiere ist nicht immer klar erkennbar, an wen sie sich wenden sollen, wenn eine Flugverspätung eintritt. Wer ist für die Entschädigung bei einer Pauschalreise zuständig: Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter? Das Team von flugrecht.de unterstützt Sie und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Prüfen Sie mit unserem Rechner schnell und ohne Kostenrisiko Ihren Anspruch.
Während der Reiseveranstalter meist nicht an die EU Fluggastrechtverordnung gebunden ist, gelten für Fluggesellschaften klare Richtlinien, an die sie sich jederzeit halten müssen. Deshalb raten wir Ihnen: Prüfen Sie immer zuerst Ihre Rechte gegenüber der Airline!
Selbstverständlich sollten Sie den zuständigen Veranstalter der Reise immer über die aufkommenden Probleme informieren, da dieser Ihnen möglicherweise weitere Zusatzkosten erstatten muss. So haben Sie beispielsweise das Recht, auf die ursprünglich gebuchten Zeiten zu bestehen, selbst wenn Klauseln im Kleingedruckten Ihres Vertrages etwas Anderes behaupten. Das hat der Bundesgerichtshof zugunsten der Reisenden entschieden, indem diese Sondervereinbarungen für ungültig erklärt wurden. Folgt dennoch eine Verschiebung der Zeiten, muss der Reiseveranstalter in der Regel für die Erstattung der entstandenen Kosten eines alternativen Fluges aufkommen. Wenn Sie sich entschließen, zu den neuen Flugzeiten zu reisen, stellen Sie dem Veranstalter eine Rechnung unter konkreter Nennung des entstandenen Schadens und der Mehrausgaben. Wichtig: Diese Inhalte sind nur dann relevant, wenn der Veranstalter die Flugzeiten ändert, nicht die Fluggesellschaft!
Zunächst gilt: Kommt es zu einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden, haben Sie gute Chancen auf eine Entschädigung, auch bei einer Pauschalreise! Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie eine Wiedergutmachung von der Airline einfordern können. Welche Entschädigungsleistungen Ihnen bei einer Verzögerung zustehen und welche Voraussetzungen gelten, finden Sie auf unserer Seite zum Thema Flugverspätung-Entschädigung. Die dort erläuterten Bedingungen sind grundsätzlich auch bei einem Flug während einer gebuchten Pauschalreise gültig.
Zudem können Sie bei einer Verspätung von mehr als vier Stunden den Reisepreis um fünf Prozent des anteiligen Tagespreises mindern. Für jede weitere Stunde fallen noch einmal fünf Prozent an. Allerdings muss hier betont werden, dass diese Kostenreduzierung nicht zur Entschädigungssumme der Fluggesellschaft hinzugerechnet werden kann. Vielmehr beeinflussen sich beide gestellten Forderungen gegenseitig bezüglich ihres Endbetrags.
Sollten Sie mit der Bahn zum Flughafen reisen und aufgrund einer Verzögerung dieser den Flug verpassen, haben Sie als Pauschalreisender nur dann Anspruch auf Ticketpreiserstattung, wenn Sie ein Rail & Fly Ticket gebucht haben.
Insgesamt sehen Ihre Fluggastrechte also wie folgt aus:
Ein vollständiges Kündigungsrecht der Reise steht Ihnen nur dann zu, wenn eine gravierende Flugverspätung Ihren gesamten Urlaub schwerwiegend beeinträchtigt. Dies wäre zum Beispiel beim Verpassen eines Kreuzfahrtschiffes gegeben, da Sie diesem nicht mehr zusteigen könnten.
Um die Entschädigung von bis zu 600 Euro nach der Flugverspätung während einer Pauschalreise zu erhalten, geben wir Ihnen ein paar Tipps: Finden Sie sich auf jeden Fall pünktlich beim Check-in-Schalter ein, lassen Sie sich die Verspätung inklusive Angabe von Gründen von der Airline schriftlich bestätigen und sammeln Sie Belege von Rechnungen, Fotos von Anzeigetafeln, Tickets sowie ausgestellte Gutscheine. Sollten Sie sich alleine überfordert fühlen oder das Gefühl haben, ignoriert zu werden, setzen Sie auf unsere Hilfe. Wir kämpfen für Ihr Recht und holen Ihnen Ihr Geld zurück! Prüfen Sie hier ganz einfach Ihren Entschädigungsanspruch und überlassen Sie uns die Arbeit.
Übrigens: Auch bei Pauschalreisen haben Sie nicht nur bei Flugverspätung Anspruch auf Entschädigung, sondern auch bei Flugausfall oder Überbuchung. Bitte beachten Sie, dass Ihre Fluggastrechte bei Streik eingeschränkt sind. Bei Rechtecheck.de gibt es weitere Informationen zum Reiserecht.
Das Team von flugrecht.de steht Ihnen zur Seite, wenn es darum geht, Ihr Recht gegenüber Fluggesellschaften bei Verspätungen oder Stornierungen durchzusetzen. Ob Pauschalreise, Einzelflug oder Hin- und Rückreise: Wir lassen Sie nicht im Stich und wissen genau, wann Ihnen welche Entschädigung zusteht.
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alleine 2017 über 2 Mio. Euro vor Gericht eingeklagt.
Benjamin O. Kindermann
Flugrecht-Anwalt